Gapfile

Produktkategorien / Spielzeug / Checkliste

GPSR-Checkliste für Spielzeug

14 Anforderungen gelten für Spielzeug immer. 5 weitere hängen vom Produkt ab — beantworten Sie die Fragen unten, um zu sehen, welche für Ihres gelten.

Gap-Analyse für Ihr Produkt starten

Beantworten Sie 6 Fragen — Sie sehen sofort, welche der 19 Anforderungen gelten und was fehlt.

Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU?
Falls ja, ist ein Wirtschaftsakteur in der EU erforderlich (Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister).
Wird das Produkt über einen Onlineshop oder Marktplatz (z. B. Amazon) verkauft?
GPSR Art. 19 legt fest, was das Produktangebot zeigen muss.
Ist das Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten bestimmt?
Beeinflusst die Kleinteile-Anforderungen und ob der Warnhinweis „unter 36 Monaten" verwendet wird.
Enthält das Spielzeug Kleinteile oder Teile, die sich lösen können?
Bewertung mit dem Kleinteilezylinder nach EN 71-1.
Hat das Spielzeug elektrische Funktionen oder Batterien?
Enthält das Spielzeug weichgemachtes Material (z. B. PVC) oder Gummi?
Entscheidet, ob Phthalat- und PAK-Prüfungen erforderlich sind.
Kostenlos für bis zu 3 Produkte. Zum Speichern ist ein Konto nötig.

Gilt immer

  • Verfahren zur Unfallmeldung GPSR Art. 20
  • Beschreibung von Konstruktion und Herstellung, Bauteilen und Materialien 2009/48/EG Art. 21, Anhang IV Buchst. a
  • Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Chemikalien 2009/48/EG Anhang IV Buchst. a
  • Anschriften der Herstellungs- und Lagerorte 2009/48/EG Anhang IV Buchst. e
  • Sicherheitsbewertung 2009/48/EG Art. 18 und Anhang IV Buchst. b
  • Prüfbericht EN 71-1 (mechanische und physikalische Eigenschaften) 2009/48/EG Art. 13 und Anhang II Teil I; Anhang IV Buchst. g
  • Prüfbericht EN 71-2 (Entflammbarkeit) 2009/48/EG Anhang II Teil II
  • Prüfbericht EN 71-3 (Migration bestimmter Elemente) 2009/48/EG Anhang II Teil III Nr. 13
  • EU-Konformitätserklärung 2009/48/EG Art. 15, Anhang III; Anhang IV Buchst. d
  • CE-Kennzeichnung 2009/48/EG Art. 16 und 17
  • Name und Anschrift des Herstellers 2009/48/EG Art. 4 Abs. 6
  • Produktidentifizierung (Typen-, Chargen-, Serien- oder Modellnummer) 2009/48/EG Art. 4 Abs. 5
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Zielmarkts 2009/48/EG Art. 4 Abs. 7
  • Warnhinweise mit „Achtung" 2009/48/EG Art. 11 Abs. 1–2, Anhang V

Hängt vom Produkt ab

  • Wirtschaftsakteur in der EU — Gilt, wenn “Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU?” Ja
  • Produktangebot mit Pflichtangaben — Gilt, wenn “Wird das Produkt über einen Onlineshop oder Marktplatz (z. B. Amazon) verkauft?” Ja
  • Prüfbericht EN IEC 62115 (elektrisches Spielzeug) — Gilt, wenn “Hat das Spielzeug elektrische Funktionen oder Batterien?” Ja
  • Prüfbericht Phthalate und PAK — Gilt, wenn “Enthält das Spielzeug weichgemachtes Material (z. B. PVC) oder Gummi?” Ja
  • Warnhinweis: Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet — Gilt, wenn “Ist das Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten bestimmt?” Nein und “Enthält das Spielzeug Kleinteile oder Teile, die sich lösen können?” Ja

Von Sachverständigen geprüft. Regelwerk Version 2, zuletzt geprüft am 2026-10-10. Diese Seite hilft, Lücken zu finden, und ersetzt keine Bewertung durch Sachverständige oder ein Prüflabor.